COVID19-NotMaV ab 26.12.20

Die 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung bringt leider keine Erleichterungen für unseren Sport. Eislaufen ist jedoch nach wie vor gestattet.

Hier ein Überblick:

  • Ihr könnt bei euren Gemeinden eine Eiszeit als  Vereinseislauf beantragen
  • Eislaufen nach den üblichen Maßnahmen wie 1 Meter Mindestabstand und max. 150 Personen am Eis
  • Umkleidekabinen dürfen nicht verwendet werden, Mitglieder müssen umgezogen eintreffen
  • Eishockeyausrüstung dient lediglich als Schutzausrüstung (Empfehlung: Schienbein- & Ellenbogenschoner, Helm, Handschuhe)
  • KEIN sportspezifisches Training mit Puck und Stock ABER Eislaufen im Parcours ist möglich

Nicht optimal aber wenn der Fokus auf den Erhalt des Nachwuchses gelegt wird kommen wir nochmal mit einem blauen Auge durch. Es ist vor allem für die ländlichen Verein von größter Bedeutung die Kinder beim Verein zu halten und den Kontakt zu diesen nicht still zu legen.